Mittwoch, 8. Februar 2012

Auf den Müll mit der Verfassung

Joseph Klein über die Feindin der Freiheit Oberste Bundesrichterin Ruth Bader Ginsburg und ihren Besuch bei den Volksdemokratischen Islamisten.

(Anmerkungen in Klammern)


Artikel VI der Verfassung der Vereinigten Staaten verlangt von jedem Richter des Obersten Gerichtshofs, "sich durch Eid oder Gelöbnis zur Wahrung dieser Verfassung zu verpflichten". Richterin Ruth Bader Ginsburg hat dieses Bekenntnis gerade gebrochen, indem sie das Dokument, das sie zu unterstützen gelobte, vor einem ausländischen Publikum beleidigte.

Anlässlich ihres Besuchs in Kairo riet Richterin Ginsburg am 30. Januar 2012 in einem Interview auf Al-Hayat TV dem ägyptischen Volk, die US-Verfassung bei der Erstellung ihrer neuen Verfassung zu ignorieren. Sie sagte, sie sei einfach zu "alt". (Eigentlich ist es völlig egal, was die Ägypter als Grundlage für ihre Verfassung wählen, weil -- selbst wenn sie die Bedienungsanleitung einer Apollo-Rakete nehmen würden -- in grün ganz groß folgender Zusatz im Kleingedruckten stehen wird: "laut den Gesetzen des Islam, beim Barte des Propheten, den jetzt jeder tragen muß.") Richterin Ginsburg verschwendete stattdessen Lob auf Dokumente aus der Ära nach dem Zweiten Weltkrieg wie die Verfassung Südafrikas, die Kanadische Charta der Rechte und Freiheiten, und die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten EMRK.

"Ich würde die Verfassung von Südafrika prüfen", sagte Richterin Ginsburg. Sie ist "ein großartiges Stück Arbeit".

"Sie würden zweifellos die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten prüfen", fuhr sie fort.

"Ich würde nicht die US-Verfassung prüfen, wenn ich im Jahr 2012 eine neue Verfassung ausarbeiten würde", sagte Richterin Ginsburg über die Verfassung ihres eigenen Landes.

Richterin Ginsburg ist der Meinung, daß sie und andere Richter des Obersten Gerichtshofs zeitgenössische ausländische Gesetze und Entscheidungen heranziehen sollten, wenn festgelegt wird, was die Bestimmungen unserer Verfassung bedeuten.

Früher
war sie der Ansicht, daß die Vereinigten Staaten aus der eigenen Erfahrung den anderen Nationen etwas beibringen und ebenso aus den Erfahrungen der anderer Nationen etwas lernen kann:

"Wenn US-amerikanische Erfahrungen und Entscheidungen instruktiv für Systeme sein mögen, die in jüngerer Zeit die richterliche Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit anstrengten oder bekräftigten, so können auch wir von anderen lernen, die jetzt gesetzliche und exekutive Maßnahmen gegen Regierungsinstrumente und Satzungen ergreifen und grundlegende Rechte sichern." (Wenn Sie sich fragen, welche Drogen 68er RichterInnen nehmen, lesen Sie den höchstrichterlichen O-Ton: "If U.S. experience and decisions may be instructive to systems that have more recently instituted or invigorated judicial review for constitutionality, so too can we learn from others now engaged in measuring ordinary laws and executive actions against fundamental instruments of government and charters securing basic rights." Habermasscher Phrasendresch kann aber bestimmt noch auf 132 andere Arten und Weisen übersetzt werden, ohne irgendeinen Sinn zu ergeben.)

Bei ihren neuesten Bemerkungen an das ägyptische Publikum sah Richterin Ginsburg in unserer Verfassung jedoch nicht länder irgendeinen lehrenden Wert. Sie ist einfach zu "alt".

Die Bemerkungen von Richterin Ginsburg bestätigen, was wir die ganze Zeit vermuteten. Diese links-linke Richterin, eine ehemalige Leiterin der Rechtsabteilung der 'Amerikanischen Bürgerrechtsunion' ('American Civil Liberties Union'), hat für unsere Verfassung, so wie sie geschrieben wurde, wenig Verwendung. Als typische progressive Linke sieht sie die Verfassung als formbare Pampe (mold), die sie hocherfreut nach ihren Vorstellungen zu einem modernen Dokument des Jahres 2012 umgestalten kann.

Betrachten wir die südafrikanische Verfassung, die Richterin Ginsburg den Ägyptern anstelle der US-Verfassung als "ein großartiges Stück Arbeit" anpries.

Die Verfassung Südafrikas enthält eine Klausel zum Schutz der freien Meinungsäußerung. Doch im Gegensatz zum Recht auf freie Meinungsäußerung unter unserem Ersten Verfassungszusatz (First Amendment) gilt das Recht auf freie Meinungsäußerung laut der südafrikanischen Verfassung nicht für "Propaganda für den Krieg" oder "Befürwortung von Haß, der auf der Rasse, der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht oder der Religion basiert, und der eine Anstiftung zu Schaden darstellt". Diese vagen Ausnahmen gehen über die sehr begrenzte Ausnahme der "Anstiftung zu drohender Gewalt" ("incitement of imminent violence") des Ersten Verfassungszusatzes hinaus, den unsere Gerichte anerkannt haben. Stattdessen drängen sie sich in die Bereiche potentiell umstrittener Reden, die unsere Verfassung schützt. Ist es das, was Richterin Ginsburg ernsthaft empfiehlt? (Ja. Sicher. Ganz bestimmt.)

Auf der anderen Seite verankert Südafrika als verfassungsmäßige Rechte solche Rechte wie "angemessenes Wohnen", "reproduktionsmedizinische Gesundheitsvorsorge" ("reproductive health care" -- Familienplanung durch Vorsorge, Verhütung, Abtreibung, Abtreibung und Abtreibung) sowie Bildung -- einschließlich der "Grundbildung für Erwachsene" -- und schafft ein verfassungsmäßiges Recht auf eine saubere Umwelt.

Wäre es für Ägypten wirklich klug, Südafrikas Beispiel zu folgen und Lücken im Schutz der freien Meinungsäußerung zu schaffen sowie einer ganzen Reihe von teuren Rechten den Status der Verfassungsmäßigkeit zu geben, wenn Ägypten nicht einmal die Grundbedürfnisse seiner Bürger erfüllen kann, wie zum Beispiel Nahrung? (Wieso sollte aus dem islamisch-demokratischen Ägypten durch eine Verfassung ein Land wie Deutschland, England oder Frankreich werden?) Die US-Verfassung mag "alt" sein, doch ihre Grundsätze haben auch heute noch Relevanz als das beste Modell zum Schutz der Freiheiten des Volkes vor einer übermächtigen Regierung.

Die Kanadische Charta der Rechte und Freiheiten ähnelt unserer Bill of Rights schon eher -- mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Unter Paragraph 33. (1) kann das Parlament oder der Gesetzgeber einer Provinz die verschiedenen in dem Dokument aufgeführten Rechte und Freiheiten durch Gesetzgebung effektiv außer Kraft setzen, das heißt die Religionsfreiheit, die Meinungsfreiheit, der Schutz vor unangemessenen Durchsuchungen und Beschlagnahmungen, das Recht vor Selbstbelastung und dergleichen. Mit anderen Worten: die Gewalt der Gesetzgebung über alles (legislature is supreme). Wenn Ägypten dem kanadischen Modell folgt, würde das die Verabschiedung von Gesetzen auf der Grundlage der Scharia durch das von der Muslimbruderschaft dominierte Parlament bedeuten.

Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten EMRK enthält Grundrechte wie die südafrikanische Verfassung, doch mit Restriktionen bei der Ausübung dieser Rechte, die sogar noch weitreichender sind als die Restriktionen Südafrikas.

Zum Beispiel sagt Artikel 10: "(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben."

Doch dieses Recht kann beschnitten werden: "(2) Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafandrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung."

Diese Lücke ist groß genug für ein bürokratisch geschultes EU-Rollkommando, das einen Eiertanz aufführt. (Was der basisdemokratische Informationsdachverband Wikipedia selbstverständlich ausläßt.)

Während Richterin Ginsburg vor ihrem ägyptischen Publikum philosophiert, haben die ägyptischen Behörden 43 Beschäftigte von Nichtregierungsorganisationen verhaftet, darunter Amerikaner, und planen, sie vor Gericht zu stellen, weil sie angeblich illegale ausländische Fonds nutzten, um Unruhe zu schüren.

Es scheint, daß Richterin Ginsburg vergessen hat, daß Schariagesetze die Grundlage aller ägyptischen Gesetzen bleiben werden, einschließlich der Verfassung, die unter den wachsamen Augen der Muslimbruderschaft ausgearbeitet wird. (Wieso sollte sie das vergessen haben? Sollte es undenkbar sein, daß es Menschen gibt, die die Freiheit nutzen, um die Freiheit abzuschaffen? David Horowitz sollte mal Klaus-Rainer Röhl in eine Diskussionsrunde über 'Linke Lebenslügen' einladen, wenn die Frontpage-Autoren nicht schnallen, daß es eine 'Destructive Generation' gibt.) Die Scharia, die muslimische Gläubige von Ungläubigen trennt, Frauen einen minderwertigen Status auferlegt, und Blasphemie und Apostasie kriminalisiert, wird jede Verfassung ausstechen, die Richterin Ginsburg den Ägyptern als Vorbild empfiehlt.

Die Verfassung der Vereinigten Staaten ist eines der größten Dokumente für Freiheit und Unabhängigkeit, das je geschrieben worden ist -- und immer noch das führende Modell für andere Nationen, die wirklich am Aufbau einer dauerhaften demokratischen Republik interessiert sind. Richterin Ginsburg sollte ihren Eid, sich "dieser Verfassung zu verpflichten", unmißverständlich bekräftigen oder zurücktreten.
Hier finden Sie den Originalartikel, Trashing the Constitution.