Freitag, 5. Juli 2013

Jerusalem: Richter glaubt Mädchen (und spricht Arzt frei, der sich an ihr verging)

Gidi Weitz über einen orthodoxen Ohrenarzt, dessen Finger im Rahmen einer „Vorsorgeuntersuchung“ auf die Geschlechtsteile eines 13jährigen Mädchens rutschten.
Jerusalem judge believes girl’s story - yet acquits doctor of molesting her

4. Juli 2013 -- Ein Jerusalemer Richter sprach kürzlich einen Arzt frei, dem vorgeworfen wurde, sich an einem jungen Mädchen sexuell vergangen zu haben, obwohl der Richter die Geschichte des Mädchens glaubte.

„Die Beschreibung des Vorfalls durch die Beschwerdeführerin, ihre Vernehmungen durch die Polizei und ihre Aussagen als Zeugin vor Gericht hinterließen alle einen positiven und zuverlässigen Eindruck“, schrieb Richter Jacob Zaban, stellvertretender Präsident des Jerusalemer Bezirksgerichts im Urteil, das er letzte Woche veröffentlichte.

Trotzdem sprach der Richter den Arzt wegen begründeter Zweifel frei und erklärte, er fand es „schwer anzunehmen“, daß sich der Arzt, ein respektabler Familienmensch, am hellichten Tag in einer öffentlichen Klinik an einem Mädchen sexuell vergehen würde.

Am 9. Dezember 2012 suchte ein ultraorthodoxes 13jähriges Mädchen mit Ohrenschmerzen Dr. Alexander Rotnemer in der Meuhedet-Klinik in der Siedlung Tel Zion auf.

Als das Mädchen nach Hause kam, rief sie unter Tränen ihre Mutter an und bat sie, sofort nach Hause zu kommen. Nach viel gutem Zureden erzählte sie ihrer Mutter, daß der Arzt nicht nur die Ohren untersuchte, sondern dicht an ihrem Unterleib ihren Bauch berührte.

Sie sagte, der Arzt befahl ihr dann, sich auf den Rücken zu legen, legte seine Hand dann unter ihren Rock, ihre Strumpfhose und ihre Unterhose, berührte ihre Geschlechtsteile und fragte „kitzelt das? Tut es weh? Genießt du es? (Are you enjoying it?)“

Das Mädchen sagte, sie antwortete verlegen, sie „genieße es“.

„Du kommst in die Klinik, um auch an dir selbst Gefallen zu finden (to enjoy yourself, too)“, sagte ihr der Arzt, und fuhr fort, sie mehrere Minuten zu berühren.

Während er sie berührte, sagte der Arzt laut der Beschwerdeführerin: „Wenn du mit deiner Mutter kommst, werde ich nicht in der Lage sein,dies mit dir zu tun, sie wird durchdrehen. Sag ihr nicht, daß ich dies tat, erzähle es keinem. Niemand muß es wissen. Wenn du mehr willst, sage deiner Mutter, du bist krank und komm. Wie du willst, ohne Verpflichtung.“

Am Tag der Untersuchung rief der Arzt die Beschwerdeführerin mehrmals zu Hause an und sagte ihr, das Medikament, das er ihr verschrieben hatte, wäre in der Apotheke nicht verfügbar, und er möchte es ändern.

Die Mutter des Mädchens erstattete eine polizeiliche Anzeige gegen den Arzt, der in der Ermittlung zugab, daß er den unteren Bauch des Mädchens berührt hatte, bestritt aber, für einen längeren Zeitraum ihre Geschlechtsteile berührt zu haben. Der Arzt wurde angeklagt und bald darauf vor Gericht gestellt.

Gefragt, was der Zusammenhang zwischen den Ohrenschmerzen und dem Magen der Patienten wäre, sagte der Arzt dem Gericht, daß er dem Mädchen eine „Vorsorgeuntersuchung“ gab, da es ihr erster Besuch in seiner Klinik war.

Die Anklage sagte, die Telefonate des Arztes an das Mädchen nach der Untersuchung bestätigten ihre Geschichte, daß er beabsichtigte zu prüfen, ob das Mädchen ihre Mutter irgendetwas gesagt hatte.

„Die Geschichte der Beschwerdeführerin an die Polizei, an das Gericht und an ihre Mutter über das, was passierte und die wichtigsten Details waren konsistent und fast identisch. Die Befragungen durch den Kinderermittler der Polizei zu sehen und ihre Aussage erzeugen den Eindruck, daß dies ein intelligentes und anständiges Mädchen ist, das selbstbewußt und eloquent aussagt“, schrieb der Richter in seiner Zusammenfassung.

Dennoch sagte Zaban, er sprach den Arzt frei, „weil die Version, die er über die Vorgänge gab, vertrauenswürdig war und seine Aussage einen guten Eindruck hinterließ“.

Zaban glaubte die Erklärung des Arztes, daß er das Mädchen mehrmals zu Hause angerufen hatte, um ihr zu sagen, daß das Medikament, das er verschrieb, nicht da war, weil sich herausstellte, daß das verschriebene Medikament zu der Zeit in der Apotheke tatsächlich nicht verfügbar war.

Schließlich sagte der Richter, „es ist schwer anzunehmen, daß der Beklagte, ein Familienmensch und respektierter Arzt, in seiner Gemeinde ein so großes Risiko auf sich nehmen und sich an einem 13jährigen Mädchen sexuell vergehen würde, während er mit ihr am hellichten Tag in einer belebten, öffentlichen Klinik ein Gespräch sexueller Natur hat“. (Anm.: Tauschen Sie „der Beklagte“, „Familienmensch“, „Arzt“ und „Klinik“ gegen „Jimmy Savile“, „sozialer Mensch“, „Star“ und „Sendeanstalt“ und lesen Sie den Satz noch einmal.)
Hier finden Sie den Originalartikel, Jerusalem judge believes girl’s story - yet acquits doctor of molesting her.